Rechtsanwalt, Fachanwalt Strafrecht - Dieter Axmann Dortmund

Strafverteidigung – Verteidigung im Strafrecht

Strafverteidiger – Dieter Axmann aus Dortmund

Als auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt vertrete ich als Strafverteidiger aus Dortmund Menschen, die ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten sind.

Auf dem Gebiet des Strafrechts greift der Staat mit Macht und Gewalt sehr tief in die Rechte des Bürgers ein. Tiefer als in allen anderen Rechtsgebieten. Staatliche Maßnahmen, wie Haft / Haftbefehle, Festnahmen, Verurteilungen, Freiheitsstrafen haben für den Betroffenen und seine Angehörigen oft tiefgreifende Folgen. Diese Folgen sind geeignet, das Leben von Grund auf zu ändern, in manchen Fällen gar bürgerliche Existenzen zu zerstören.

Daher ist die frühzeitige Hinzunahme eines im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalts oder besser noch Fachanwalts für Strafrecht dringend geboten! Zu Recht werden Betroffene in solchen Situationen versuchen, den „besten Strafverteidiger“ zu beauftragen.

  • Benötigen Sie Hilfe im Allgemeinen Strafrecht?
  • Haben Sie eine Vorladung erhalten oder erfolgte bereits eine Anklage?
  • Sind Sie auf der Suche nach einem erfahrenen Strafverteidiger?

Rechtsanwalt Axmann ist Ihr kompetenter Anwalt für Allgemeines Strafrecht in Dortmund

  • Erfahrung: +20 Jahre Strafverteidigung
  • Spezialisierung: Fachanwalt für Strafrecht
  • Leidenschaft: Kompromisslos für den Mandanten
  • Kompetenz: Vorurteilsfrei und emphatisch 

Jetzt Kontakt aufnehmen!

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0231 39 603 700

Ihr Strafverteidiger Axmann – Erfahren in allen Bereichen des Strafrechts

Als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht bin ich u. a. in Großverfahren und Presseverfahren in verschiedenen Bereichen qualifiziert.

  • Verfahren aus allen Bereichen des Strafgesetzbuches
  • zahlreiche und umfangreiche Sexualstrafverfahren
  • Verfahren wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz
  • des Wirtschaftsstrafrechts (Untreue, schwerer Betrug, Korruptionsdelikte, Steuerstraftaten)
  • des Kapitalstrafrechts (Straftaten gegen das menschliche Leben; im alltäglichen Sprachgebrauch auch gerne mit den Begriffen Mord und Totschlag beschrieben)
  • der organisierten Kriminalität, der Banden- und Betäubungsmittelkriminalität und

Ferner vertrete ich Sie kompetent als Anwalt / Strafverteidiger auch in sexualstrafrechtlichen und verkehrsstrafrechtlichen Verfahren, bei Ordnungswidrigkeiten oder im Revisionsrecht.

  • Sexualstrafrecht

  • Allgemeines Strafrecht

  • Körperverletzung

  • Betäubungsmittelstrafrecht

  • Diebstahl / Eigentumsdelikte

  • Raubdelikte

  • Kapitalstrafrecht / Tötungsdelikte

  • Abrechnungsbetrug

  • Steuerstrafrecht

  • Verkehrsstrafrecht

  • Ordnungswidrigkeitenrecht

  • Wirtschaftsstrafrecht

  • Jugendstrafrecht

  • Revisionsrecht

Bereits der Straftatverdacht kann gravierend sein

Schon allein der Verdacht einer Straftat kann für die Beschuldigte oder den Beschuldigten beruflich und privat existenzbedrohend werden. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren stellt für die Betroffenen und ihre Familien eine ungeheure Belastung dar. Viele können sich gar nicht vorstellen, Opfer einer Durchsuchung, einer Haft / eines Haftbefehls oder sogar einer Festnahme zu werden. Man hat sich ja nichts zuschulden kommen lassen. Wer sich mit einer vorläufigen Festnahme oder einer Verhaftung konfrontiert sieht, weiß meist nicht, wie er sich verhalten soll. Die immer wiederkehrende Frage, „Soll ich mich zu den Tatvorwürfen äußern: ja oder nein?“ lässt sich selbstverständlich nicht pauschal beantworten. Erst recht nicht ohne Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Strafrecht. Hier muss der Verteidiger jeweils der Einzelfall betrachten und dann taktisch abwägen. Gerne berate ich Sie über die jeweils geeignetste Vorgehensweise.

Drohende Verhaftung? – Als Strafverteidiger helfe ich Ihnen

Einen kurzen Überblick mit grundsätzlichen Empfehlungen und Informationen im Falle einer Festnahme habe ich für Sie in einem Ratgeber zusammengestellt. Dieser Ratgeber kann selbstverständlich keine fallbezogene Beratung und Vertretung eines Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Strafrecht und erfahrenen Strafverteidigers ersetzen.

Eine überraschende Durchsuchung, Verhaftung o. ä. ist für Privatpersonen wie Unternehmen sehr belastend. Selbst wenn Sie über „Ihren“ Anwalt oder eine eigene Rechtsabteilung verfügen, ersetzen diese nicht die qualifizierte Unterstützung eines spezialisierten Strafverteidigers. Spätestens wenn Ermittlungsbeamte Ihnen einen Durchsuchungsbeschluss vorlegen, sollten Sie unverzüglich Kontakt zu mir als Rechtsanwalt für Strafrecht aufnehmen. Ob Sie direkt aus Dortmund kommen oder nicht, spielt keine Rolle. Zwar befindet sich meine Kanzlei in Dortmund, aber selbstverständlich erstreckt sich meine Tätigkeit als Rechtsanwalt über ganz NRW.

Strafverteidiger Dortmund – Auch NRW & bundesweit

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger bin ich über den Standort meiner Kanzlei in Dortmund hinaus tätig. In ganz NRW und sogar bundesweit. Einige erste Informationen und Verhaltenstipps für den Fall einer Durchsuchung habe ich hier für Sie in einem entsprechenden Ratgeber bereitgestellt. Wichtig: Dieser Ratgeber kann den aktiven Beistand eines erfahrenen Strafverteidigers und Rechtsanwalts bzw. Fachanwalts für Strafrecht nicht ersetzen!

Kontakt zur Kanzlei in Dortmund aufnehmen!

Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf oder einem Ermittlungsverfahren konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig!

Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund vertrete ich Mandanten in ganz NRW und sogar bundesweit.

Nehmen Sie am besten sofort Kontakt über Telefon, E-Mail oder das Kontaktformular mit mir auf. Ich stehe an Ihrer Seite!

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