Ratgeber zum Strafrecht vom Fachanwalt

Bestimmte Probleme, Fragestellungen oder Beratungsthemen wiederholen sich. In unseren praktischen Ratgeber-Artikeln erklärt Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund die dringendsten Fragen und klärt über die Rechte von Beschuldigten auf.

Wer sich mit Vorwürfen aus dem Bereich des Strafrechts konfrontiert sieht, sollte umgehend einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Damit Sie im Falle einer Hausdurchsuchung oder einer drohenden Verhaftung jedoch nicht gänzlich unvorbereitet sind, hat Dieter Axmann – Fachanwalt für Strafrecht – folgende Ratgeber erstellt, in denen sich wichtige Verhaltenstipps wiederfinden. Auch Ratsuchende, die ggf. über eine Selbstanzeige nachdenken, sollten zunächst den entsprechenden Ratgeber lesen und nicht überstürzt handeln.

Wichtiger Hinweis:

Rechtsanwalt Axmann weist ausdrücklich darauf hin, dass ein Ratgeber unter keinen Umständen die individuelle Beratung eines Anwalts ersetzen kann!

Ratgeber-Artikel

Archiv

Ratgeber vom Anwalt für Strafrecht aus Dortmund

Strafverteidigung im Sexualstrafrecht

Im Sexualstrafrecht ist ein erfahrener und spezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger äußerst wichtig. Rechtsanwalt Axmann erklärt den Unterschied und gibt Tipps, wie man den richtigen Anwalt findet.

Gesetzesbeschluss sexuelle Selbstbestimmung

Gesetzesbeschluss zur Änderung des Sexualstrafrechts (Strafgesetzbuch) von 2016 – Sexuelle Selbstbestimmung im Sexualstrafrecht. Dokumentation der Gesetzesänderung.

Ermittlungsverfahren

Was bedeutet ein Ermittlungsverfahren und kann hierbei bereits ein Anwalt helfen? In diesem Ratgeber erklärt Rechtsanwalt Axmann warum Sie bereits während der Ermittlungen einen Strafverteidiger beauftragen sollten.

Glaubhaftigkeitsgutachten

Bei Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch von Kindern herrscht oft Aussage-gegen-Aussage. Hier kommt das Glaubhaftigkeitsgutachten ins Spiel. RA Axmann erklärt alles zum Thema.

Warum Sexualstrafrecht?

Rechtsanwalt Axmann gilt als Experte für Sexualstrafrecht. In diesem Ratgeber nimmt er Stellung zu der Frage „Warum Sexualstrafrecht?“ und wieso dies Sensibilität erfordert.

Tötungsdelikte im Straßenverkehr

Fahrlässige Tötung oder Mord spielen auch im Verkehrsstrafrecht eine große Rolle. Was bei Tötungsdelikten im Straßenverkehr droht erfahren Sie in diesem Ratgeber-Artikel von Anwalt Axmann.

Verbotene Kraftfahrzeugrennen

Seit Oktober 2017 werden „verbotene Kraftfahrzeugrennen“ nach dem Strafgesetzbuch bestraft. Hierbei kann man sich auch bei „Einzelrennen“ strafbar machen. Rechtsanwalt Axmann klärt auf.

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Wer unter oder aufgrund von Alkohol- und Drogenmissbrauch Straftaten begeht, kann zu einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt verurteilt werden. Anwalt Axmann erklärt die Rechtsprechung.

Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich als Wiedergutmachung im Strafrecht? Rechtsanwalt Dieter Axmann gibt Auskunft über den Strafmilderungsgrund und die Praxis in der Rechtsprechung.

Angeklagter in der Hauptverhandlung

Ratgeber für Angeklagte in der Hauptverhandlung. Rechtsanwalt Axmann über die Möglichkeit der Einlassung und nonverbales Verhaltes während einer Gerichtsverhandlung in einem Strafprozess.

Festnahme, Verhaftung, Haftbefehl

Welche Rechte hat man bei einer Festnahme oder Verhaftung? Was können Angehörige unternehmen? Rechtsanwalt Axmann gibt Aufschluss über das Thema Festnahme, Verhaftung und Haftbefehl.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Bei Steuerhinterziehung drohen harte Strafen. Es gibt die Möglichkeit durch eine Selbstanzeige straffrei auszugehen. Rechtsanwalt Axmann erklärt die Möglichkeiten in einem Ratgeber.

Anklage

Was bedeutet es, wenn Anklage erhoben wird? Gibt es noch eine Möglichkeit eine Hauptverhandlung zu verhindern? Rechtsanwalt Axmann thematisiert die Anklageerhebung in einem praktischen Ratgeber.

Erkennungsdienstliche Behandlung

Fingerabdrücke, Fotos, DNA etc. werden als erkennungsdienstliche Behandlung zusammengefasst. Rechtsanwalt Axmann gibt Auskunft über Ihre Rechte bei einer ED-Behandlung.

Vorladung als Beschuldigter

Die Rechte als Beschuldigter bei einer Vorladung durch die Polizei zusammengefasst. Rechtsanwalt Axmann gibt Auskunft über Ihre Rechte und wie Sie sich verhalten sollten.

Hausdurchsuchung

Die Durchsuchung der Privaträume ist ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte des Beschuldigten und möglichweise auch Dritter. Rechtsanwalt Axmann gibt Auskunft darüber, was man bei einer Hausdurchsuchung beachten sollte.

FAQ zum Strafrecht

Häufige Fragen von Beschuldigten im Strafrecht

Benötige ich einen Strafverteidiger?

Wenn Sie mit dem Strafrecht konfrontiert werden, ist es in allen Fällen dringend geboten, sich an einen Strafverteidiger zu wenden. Je nach Schwere der Tat, Komplexität des Sachverhalts oder möglichen schwerwiegenden Folgen besteht ein Anspruch auf die sogenannte Pflichtverteidigung. In diesen Fällen bekommen Sie durch das Gericht einen Verteidiger bestellt. Strafverfahren greifen massiv in die Privatsphäre der Betroffenen ein und sind geeignet, berufliche wie private Existenzen zu zerstören. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann aus Dortmund, wahrt Ihre Rechte auf ein faires Verfahren.

Soll ich einen Fachanwalt für Strafrecht vorziehen?

Im Bereich des Strafrechts ist die Beauftragung eines Fachanwalts für Strafrecht zwingend geboten! Fachanwälte verfügen über besondere theoretische Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrungen. Diese zusätzlichen Kenntnisse und Erfahrungen sind im Strafrecht von entscheidender Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens. Strafverteidiger Dieter Axmann aus Dortmund hat sich seit vielen Jahren voll und ganz dem Strafrecht verschrieben. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Rechtsanwalt Axmann, vertritt nahezu ausschließlich im Strafrecht.

Muss ich als Beschuldigter zu einem Vernehmungstermin erscheinen?

Das kommt ganz darauf an, ob es sich um eine Vernehmung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft handelt. Bei der polizeilichen Vernehmung müssen Sie nicht zwingend erscheinen. Anders sieht das hingegen aus, wenn es um die Vernehmung beim Staatsanwalt oder dem Ermittlungsrichter geht. Wenn Sie diesem Termin fernbleiben, müssen Sie damit rechnen, zwangsweise vorgeführt zu werden. Darüber hinaus würden Sie sich mit diesem Verhalten auch aus psychologischer Sicht keinen Gefallen tun, sondern die Situation ggf. unnötig verschärfen. Aber auch hier wieder der Rat: erscheinen Sie nicht ohne Strafverteidiger.

Muss ich mich während der Vernehmung zur Sache äußern?

Nach der Strafprozessordnung steht jedem Beschuldigten das Aussageverweigerungsrecht zu. Der Beschuldigte muss explizit darauf hingewiesen werden, dass es ihm freisteht, sich zur Sache zu äußern oder sich schweigend zu verteidigen. Aus der schweigenden Verteidigung dürfen keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Auch wenn Sie vielleicht geneigt sind, Angaben machen zu wollen, da Sie sich ja nichts haben zuschulden kommen lassen, rät Strafverteidiger Dieter Axmann dazu, vom Schweigerecht Gebrauch zu machen. Erst nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt sollten Sie sich dann wohlüberlegt zur Sache äußern. Unüberlegte Aussagen können schnell zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Diese Ausführungen können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es grundsätzlich nicht ratsam ist, ohne Verteidiger zu einem Vernehmungstermin zu erscheinen. Nur ein erfahrener Fachanwalt für Strafrecht kann die Grenzen dessen, was sinnvoll ist zu äußern und was nicht abschätzen.

Mir droht die Festnahme / Verhaftung, was sollte ich tun?

Festnahme und Verhaftung sind einschneidende Ereignisse. Die rasche Hinzunahme eines erfahrenen Verteidigers, wie Herrn Rechtsanwalt Dieter Axmann – Fachanwalt für Strafrecht aus Dortmund – ist dringend geboten! Drängen Sie unbedingt darauf, einen Anwalt anrufen zu dürfen, denn Sie haben Anspruch darauf! Lassen Sie sich auch nicht davon beeinflussen, wenn es z. B. heißt, dass wegen Wochenende oder Feiertag ohnehin kein Anwalt erreichbar sei. Rechtsanwalt Dieter Axmann können Sie über die Notfall-Nummer 0151 / 21822975 erreichen.

Wann muss ich mit einer Hausdurchsuchung rechnen?

Die zulässigen Zeiten einer Hausdurchsuchung sind gesetzlich in der Strafprozessordnung geregelt. Grundsätzlich sollte die Hausdurchsuchung nicht zur Nachtzeit stattfinden. Die frühere Differenzierung zwischen Nachtzeit zur Winterzeit und Nachtzeit zur Sommerzeit ist entfallen. Nach der letzten StPO Reform gilt als Nachtzeit einheitlich der Zeitraum vom 21:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens. Die Durchsuchung ist nach § 102 StPO statthaft, bei jemandem, der als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist. Dann kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde. Die Durchsuchung ist auch zum Zweck seiner Ergreifung, sprich Festnahme oder Verhaftung, zulässig.

Bin ich verpflichtet, mich in der Hauptverhandlung zu äußern?

Nein, auch in der Hauptverhandlung haben Sie das Recht, sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern. Genauer: Der Richter ist dazu verpflichtet, Sie als Beschuldigten darauf hinzuweisen, dass es Ihnen nach dem Gesetz freisteht, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern oder zu schweigen. Einzig die Fragen zur Identitätsfeststellung Ihrer Person müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Sie können sich auch über Ihren Verteidiger zur Sache äußern. Rechtsanwalt Dieter Axmann kann eine Erklärung für Sie abgeben oder eine schriftliche Äußerung von Ihnen verlesen.

Wann besteht die Möglichkeit, eine Strafe zur Bewährung auszusetzen?

Freiheitsstrafen von unter einem Jahr werden in der Regel zur Bewährung ausgesetzt. Selbst wenn Sie als Angeklagter zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt werden, besteht die Möglichkeit, diese zur Bewährung auszusetzen. Voraussetzung ist eine sogenannte „günstige Sozialprognose“. Mit anderen Worten: Der Richter muss davon überzeugt sein, dass Sie künftig mit hoher Wahrscheinlichkeit ein straffreies Verhalten aufweisen und nicht weitere Straftaten zu erwarten sind. Aspekte wie Ihre Persönlichkeit und Ihre Lebensverhältnisse spielen hierbei eine wichtige Rolle und werden von den Richtern berücksichtigt. Auch hier ist es wichtig, dass ein im Strafrecht erfahrener Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Ihnen zusammen die entscheidenden Argumente erarbeitet, um das Gericht davon zu überzeugen, Ihnen eine günstige Sozialprognose zu erteilen. Ab Freiheitsstrafen von über zwei Jahren ist keine Bewährung mehr möglich.

Ab wann gelte ich als vorbestraft und wann werde im Bundeszentralregister (BZR) geführt?

Sofern Sie einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wurden, wird dies im Führungszeugnis eingetragen. Dann gelten Sie als vorbestraft. Jede strafrechtliche Verurteilung wird im Bundeszentralregister eingetragen. Ermittlungsverfahren gegen Sie, die eingestellt wurden, landen hingegen nicht im BZR. Da Vorstrafen im polizeilichen Führungszeugnis Einfluss auf das berufliche Vorankommen haben können, wird Ihr Strafverteidiger immer versuchen, einen Freispruch zu erzielen oder eine Strafe, die nicht im Führungszeugnis eingetragen wird.